Seit Anfang 2022 schreibt die novellierte Heizkostenverordnung die monatliche Bereitstellung der Wärmeverbräuche aller Mieter vor, sofern fernauslesbare Wärmezähler installiert sind. Dabei hat der Gesetzgeber den Begriff der Fernauslesbarkeit recht umfassend ausgelegt. So werden zum Beispiel auch Walk-By-Systeme als fernauslesbare Systeme definiert.
In vielen Gewerbeimmobilien erhalten die Mieter überwiegend Wärme und Kälte aus gemeinschaftlich genutzten Anlagen (Lüftungsanlagen). Dazu kommen oft erhebliche Anteile an Allgemeinstrom und Energieverbräuchen auf den Allgemeinflächen. Mit der Bereitstellung der Wärmeverbräuche gemäß Heizkostenverordnung werden die Mieter also nur über einen kleinen Teil ihrer Energieverbräuche informiert und erhalten so einen völlig falschen Eindruck ihrer Energiekosten.
Die Vermieter laufen Gefahr, dass ihre Mieter bei der kommenden Jahresabrechnung böse Überraschungen erleben und sie mit unangenehmen Fragen konfrontieren.
Unsere monatlichen Verbrauchsinformationen geben Ihren Mietern einen vollständigen Überblick über die auf sie entfallenden Energieverbräuche und CO2-Emissionen. Die geprüften Informationen stellen wir über unsere neue Online-Plattform für monatliche Verbrauchsinformationen, unser Building Data Management System bereit.
Unsere Dienstleistung schließt eine regelmäßige Beratung des Eigentümers über mögliche Energieeffizienzmaßnahmen und die Optimierung des Gebäudebetriebs mit ein.